Marktüberwachungsbehörde

Wenn Sie mit der Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen nicht zufrieden sind, können Sie sich an die für die Überwachung der Barrierefreiheit zuständige Aufsichtsbehörde wenden:

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)

Stand: 17.06.2025